Für
Eltern

Neben den Kindern und Jugend­lichen beraten wir auch die Personen­sorge­berechtigten, also die Eltern, aber auch Pflege­eltern oder Vormünder.

Die Bürgerbeauftragte hilft auch Personensorgeberechtigen. Sie wird beispielsweise tätig, wenn es Probleme rund um Krippe und Kita gibt, wenn keine Schulbegleitung genehmigt wird oder wenn es Probleme mit der Einrichtung des Kindes gibt.